Ausgangsbeschränkung in Sachsen ab Montag (20. April 2020) aufgehoben, Kontaktbeschränkung muss eingehalten werden
Ausgangsbeschränkung in Sachsen ab Montag aufgehoben, Kontaktbeschränkung muss eingehalten werden Auch wurde eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr, sowie im Einzelhandel eingeführt. Eine medizinische Mund- Nasen-Schutzmaske MNS/FFP1-3 ist aber nicht unbedingt erforderlich. Immer noch geht es um den Fremdschutz, daher, eine möglicherweise infizierte Person könnte nicht infizierte Personen anstecken. Die Dunkelziffer der mit Covid 19 Infizierten…